Erwerbsminderungsrente 2026: Einordnung der Erhöhung
Zum 1. Juli 2026 wurden die gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent erhöht. Das gilt auch für gesetzliche Erwerbsminderungsrenten. Der aktuelle Rentenwert stieg von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Die zuvor hier genannte Prognose von 3,73 Prozent ist damit überholt.
Was bedeutet die Erhöhung in Euro?
Eine bisherige Bruttorente von 1.000 Euro steigt bei einer Anpassung um 4,24 Prozent rechnerisch auf 1.042,40 Euro. Die tatsächliche Nettoänderung hängt unter anderem von Beitragsabzügen und der persönlichen steuerlichen Situation ab.
Wie lautet die Rentenformel?
Für die monatliche Bruttorente werden persönliche Entgeltpunkte, Rentenartfaktor und aktueller Rentenwert multipliziert. In den persönlichen Entgeltpunkten ist der Zugangsfaktor bereits enthalten. Wer mit einfachen Entgeltpunkten rechnet, muss den Zugangsfaktor zusätzlich berücksichtigen. Eine Rechnung ohne diese Unterscheidung kann Abschläge übersehen.
Rechenbeispiel mit 30 persönlichen Entgeltpunkten
Bei einem Rentenartfaktor von 1,0 ergeben 30 persönliche Entgeltpunkte seit Juli 2026 eine monatliche Bruttorente von 30 × 42,52 Euro = 1.275,60 Euro. Beim Faktor 0,5 sind es 637,80 Euro. Das sind reine Rechenbeispiele, keine Vorhersage für einen individuellen Rentenanspruch.
Volle und teilweise Erwerbsminderung
Für die medizinische Beurteilung ist grundsätzlich maßgeblich, wie lange eine Person unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts täglich arbeiten kann. Volle Erwerbsminderung betrifft in der Regel ein Leistungsvermögen unter drei Stunden, teilweise Erwerbsminderung drei bis unter sechs Stunden. Weitere Voraussetzungen und Sonderfälle werden individuell geprüft.
Zurechnungszeit bei neu beginnenden Renten
Bei einem Rentenbeginn 2026 reicht die Zurechnungszeit grundsätzlich bis 66 Jahre und drei Monate. Die Grenze wird schrittweise bis 67 Jahre angehoben. Die pauschale Aussage, 2026 werde bereits immer bis 67 gerechnet, war deshalb ungenau. Bewertungsregeln und Versicherungsverlauf bestimmen, wie sich diese Zeit auf die konkrete Rente auswirkt.
Bescheid und Auszahlung prüfen
Vergleicht die Anpassungsmitteilung mit der bisherigen Bruttorente und den ausgewiesenen Abzügen. Fragen zu Zuschlägen für ältere Erwerbsminderungsrenten sollten anhand des individuellen Rentenbeginns und Bescheids mit der Rentenversicherung geklärt werden.
Quellen und Stand
- Deutsche Rentenversicherung: Rentenanpassung 2026
- Deutsche Rentenversicherung: Änderungen 2026
- § 64 SGB VI: Rentenformel
- § 253a SGB VI: Zurechnungszeit
Redaktionell aktualisiert am 21. Oktober 2026.